Haftungsrecht
Seit 1. August 2002 gilt das neue Schadensrecht.
Die wichtigsten Änderungen im BGB sind:
- Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall.
- Es einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung.
- Gefährdungshaftung im Straßenverkehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen.
- Arzneimittelgeschädigte erhalten Beweiserleichterungen für ihren Anspruch gegen Pharmafirmen und die Pharmahersteller müssen den Betroffenen Auskunft über alle Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen des Arzneimittels erteilen.
- Die Umsatzsteuer wird künftig nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.
Neue Haftungshöchstgrenzen in der Straßenverkehrshaftung:
Bisheriges Recht | Künftiges Recht | |
Personenschaden eines Verletzten | Kapitalhöchstbetrag: 500000 DM Max. Jahresrente: 30000 DM | Kapitalhöchstbetrag: 600000 ? Max. Jahresrente: 36000 ? |
Personenschaden aller Verletzten | Kapitalhöchstbetrag: 750000 DM Max. Jahresrente: 45000 DM | Kapitalhöchstbetrag: 3 Mio. ? Max. Jahresrente: 180000 ? |
Sachschaden | 100000 DM | 300000 ? |
Aus dem Netz gefischt:
Versicherungsvertragsgesetz - VVG


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