Anwälte und andere Schwarzkittel
Was ist eigentlich ein "Anwalt"? Im Duden ist (auszugsweise) zu lesen:
"... anwalte, anawalto, Anwalde, ... einer, der über etwas Gewalt hat.... der bevollmächtigte Beamte oder Gesandte eines Fürsten ... Vertreter einer Partei vor Gericht ... hat die Fremdwörter ... Advokat verdrängt."
Im Gesetz, § 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), steht:
"Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."
Das hilft irgendwie auch nicht weiter, erklärt aber zumindest, warum diese Schwarzkittel mit den anderen, Richtern und Staatsanwälten, in einem Boot - dem Schiff "Rechtspflege" sitzen.
Justitia als schwankender Kahn auf hoher See und dort, wie auch vor Gericht, ist man bekanntlich mit Gott allein.
Auch Notare zählen zur Rechtspflege, sind aber keine Schwarzkittel, d.h. sie tragen keine Robe bei der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte.
Anwaltsschwemme
In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte verdoppelt. Anfang 2005 waren bei den Rechtsanwaltskammern insgesamt 132.569 Rechtsanwälte und 179 Rechtsanwaltsfirmen registriert (4,6 Prozent mehr als 2004), wie die Bundesrechtsanwaltkammer in Berlin mitteilt.
Vollmacht
Der Anwalt braucht eine Vollmacht, damit er für seinen Kunden handeln kann. Die Vollmacht kann zwar auch mündlich erteilt werden, ist aber auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Also besser gleich eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Das Vollmachtsformular können Sie hier im pdf-Format herunter laden.


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