Wichtiger Hinweis!
Liebe LeserIn! Liebe GewinnerIn!
Nachdem der harmlose Zivil-Prozeß gegen TOPKOM (ehemals EUROX) und ODD (früher OMPEX) eine strafrechtliche Kehrseite erhalten hat, möchte JUSTUS auf einen tragenden Grundsatz jeder zivilsierten Rechtsordnung hinweisen:
Die UNSCHULDSVERMUTUNG
Im Grundgesetz kommt dieser zentrale Pfeiler des Strafrechts in Art 20 GG zum Ausdruck (z.B. BVerfGE 19, 347). Die Europäische Menschenrechtskonvention beinhaltet ihn ausdrücklich in Art. 6:
"Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird ...
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."
Bitte denken Sie daran, wenn Sie diese Seiten lesen.
Zivilrechtlich gibt es etwas Vergleichbares, die BEWEISLAST. Der Kläger -z.B. Sie als Verbraucher, der eine Gewinnzusage vom vermeintlichen Hintermann des ausländischen Briefkastens einklagen will- muss beweisen, dass der Beklagte die Gewinnzusage in Sinne des § 661a BGB gesendet hat.
Bitte denken Sie auch daran, dass Mitarbeiter des Unternehmens, um das es hier vornehmlich geht, unter den aktuellen und vielleicht noch kommenden Entwicklungen leiden. Es liegt auf der Hand, dass kein Unternehmen der Welt die Gewinnzusagen erfüllen kann, die seit Jahren Deutschland, Frankreich und andere Länder überschwemmen. Sollte der zivilrechtliche Beweis gelingen, dass ein Unternehmen aus Schutterwald für die Erfüllung der Gewinnzusagen einzustehen hat, dann (spätestens) muss dieses Unternehmen Insolvenz anmelden. Damit ist niemand gedient, auch nicht den Verbrauchern. Auch dem Gesetz (§ 661a BGB) wird keine Genugtuung verschafft, denn es werden neue (oder alte unter neuem Namen) Gewinnzusager auftauchen, wie die bemerkenswerte Ähnlichkeit der Euro-Shopping-Kataloge mit den ATOR-Gewinnzusagen zeigt.
Wenn es eine Lösung des Dilemmas gibt, dann ist das ein Vergleich:
Die Gewinner müssen mit wenig zufrieden sein und
die Hintermänner müssen tief in die eigene Tasche greifen!
Sollten Sie dazu bereit sein, dann ist JUSTUS gern bereit jur-abc als Plattform für den Ausgleich der zur Zeit noch unvereinbar erscheinenden Interessen zur Verfügung zu stellen.



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