Kredit mit Bürgen

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Wird ein Kredit mit Bürgen beantragt, dann verbessert sich auch automatisch die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers deutlich. Gerade bei größeren Kreditsummen wird von den Kreditgebern fast immer ein Bürge gefordert. So sichert sich die Bank bei eventuellen Problemen mit der Kreditrückzahlung zusätzlich ab. Zahlt der Kreditnehmer nicht, so muss der Bürge zahlen. Bei Bürgschaften der Ehepartner untereinander kommt noch ein zweiter Aspekt hinzu. Im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann leichter gepfändet werden.

Der Kredit mit Bürgen – erweiterte Kreditwürdigkeit.

Mit den Worten „zusammen ist man stärker“ könnte der Kredit mit Bürgen ebenfalls umschrieben werden. Ein Bürge, in Haushaltsgemeinschaft lebend und eigenem Erwerbseinkommen lässt die meisten Kreditwünsche zur Realität werden. Im Vergleich zur Addition der Kreditrahmen der Einzelpersonen lassen, sich gemeinschaftlich größere Projekte finanzieren. Häufig wird die Finanzierung des Hausbaus auch nur so überhaupt erst möglich.

Die Hintergründe, warum ein Kredit mit Bürgen um so vieles großzügiger gewährt wird, sind vielfältig. Hauptgrund ist die Möglichkeit im Problemfall mehrere Personen haftbar machen zu können. Dies betrifft nicht nur die Kreditsumme selbst, sondern in den meisten Fällen auch die aufgelaufenen Zinsen und Kosten. Bei Ehepartnern kommt hinzu, dass bei Pfändungsversuchen der Hausrat nicht eindeutig zu identifizieren ist. Er kann häufig daher nicht gepfändet werden. Eine einfache Gütertrennung, die auch noch nachträglich durchgeführt werden kann, ist dazu notwendig. Dann könnte beispielsweise das Geld für den neuen Flachbildfernseher im XXL Format aus dem Kredit fließen. Als Käufer in der Rechnung eingetragen ist der Ehepartner – in Gütertrennung. Der Nachweis für die Bank, dass der eigentliche Käufer der Schuldner war, ist praktisch ausgeschlossen. Das Gerät kann nicht gepfändet werden. Auch auf das Einkommen des Ehepartners, bei Gütertrennung, hätte der Gläubiger keinen Zugriff. Die Reihe der Möglichkeiten ließe sich noch beliebig ausschmücken.

Ist der Ehepartner jedoch bei einem Kredit mit Bürgen als Bürge eingesetzt, dann funktioniert dieses Katz- und Mausspiel nicht. Beide haften für den Kredit.

Bei geringem Einkommen ist der Bürge oft Kreditvoraussetzung.

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, der wird meist als nicht rückzahlungsfähig eingestuft. Der Grund dafür muss nicht im schlechten Zahlungsverhalten des Antragsstellers begründet liegen. Selbst Menschen, die ihre Darlehen immer vorzeitig ablösen, bekommen ohne Bürgen keinen Kredit. Die Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass der Schuldner für die Gläubiger praktisch unpfändbar ist. Der Kredit mit Bürgen ist auch für Menschen mit bereits vorhandenen Schulden oft der einzige Ausweg. Auch hier ist die Rückzahlungsfähigkeit sonst zu gering. Sie bietet der Bank keine ausreichende Kreditsicherheit. In problematischen Fällen ist der Kredit mit Bürgen oft die eleganteste Variante.

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