Kredit für Kleingewerbe

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Kredite zum Aus- und Aufbau einer selbständigen Tätigkeit sind in marktorientierten Wirtschaftssystemen wesentlicher Bestandteil einer Existenzgründung. Hierbei ist es unerheblich ob die Mittel eine Selbständigkeit im Bereich der Dienstleistung, des Handwerks, der Fertigung oder Verarbeitung befördern sollen. Großinvestoren und internationale Kapitalgesellschaften regeln Finanzbedarf über internationale Geldgeber bzw. Aktienbörse, während der Einzelunternehmer als alleiniger Vertragspartner aktiv werden muss, um mit einem Kredit sein Kleingewerbe auf den Weg zu bringen.

Finanzielles Startkapital oder Geld für den Ausbau des bereits laufenden Geschäftsbetriebes benötigen Unternehmer über gegebenenfalls vorhandenes Eigenkapital hinaus. Familienangehörige, Teilhaber und andere nahestehende Personen können aber ebenso Ansprechpartner für eine Darlehnsgewährung oder Beteiligung sein wie Kreditinstitute und andere Kapitalsammelstellen.

Bank als primärer Ansprechpartner

Im Regelfall wird der Kredit im Kleingewerbe jedoch sicherlich bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden. Hierfür spricht neben bereits bestehendem Geschäftsverhältnis auch die Branchenkenntniss und Erfahrung der zumeist geschulten bzw. spezialisierten Kundenberater der Institute. Auch erhält ein angehender Gewerbetreibender hier Informationen aus sehr umfangreichen Bankdateien bezüglich wettbewerbsrechtlicher, steuerlicher und allgemein kaufmännischer Belange.

Die Beratung gewerblicher Kunden hat für eine Bank wesentliche Bedeutung zur Beurteilung späterer Kreditverhältnisse, wie auch für die Möglichkeit der Intensivierung der Geschäftsbeziehung zu beiderseitigem Vorteil. Wird eine Tätigkeit im Sinne eines Nebenerwerbs oder eines Kleingewerbes im umsatzsteuerlichen Sinne ausgeführt hat die Abwicklung von Zahlungsverkehr und Kredit bei der Hausbank zudem den Vorteil, das Kreditbedarf und Kreditvolumen kurzfristig angepasst werden kann.

Absicherung stets im Blick

Die Kreditgewährung beinhaltet stets auch die Kalkulation der Rückzahlung und erforderlichenfalls die Stellung von Sicherheiten. Der Kredit zum Kleingewerbe kann über Limiteinräumung des Geschäftsgirokontos oder separates Kreditkonto abgewickelt werden. Neben der persönlichen Bonität des Selbständigen stehen beispielsweise Bürgschaften, die Abtretung von Ansprüchen, und bei entsprechender Größe und Investition die Sicherungsübereignung von Firmenkapital wie Maschinen oder Fuhrpark als Besicherungsmöglichkeit zur Verfügung.

Information ermöglicht Alternativen

Die Liste möglicher Kreditgeber ist für den potentiellen Selbständigen zwar nicht unendlich lang, so aber doch facettenreich und mit ausreichend Alternativen zur lokalen Hausbank ausgestattet. Beispielhaft sind hier Direktbanken und Tochterunternehmen der Versicherungskonzerne zu nennen, die im Online-Bereich den Kunden direkt als separate Klientel ansprechen. Sind schon für den Privatkunden die Kreditkonditionen individuell aushandelbar, gilt dies erst recht für die Zinskondition und weitere Rahmenbedingungen im Kreditvertrag die der Unternehmer bei seinem Kredit zum Kleingewerbe zu vereinbaren hat.

Information und Beratung zu Vertragsgesprächen erhält ein Jung- oder Neuunternehmer beispielsweise über Broschüren, Gründungsseminare, Handwerks- oder Handelskammer, Start-Up-Firmen und Steuerberater. Bei Lektüre der mannigfachen Information ist auch schnell erkennbar, das sich Kredit und Kleingewerbe nicht ausschließen, sondern im Gegenteil wesentliche Elemente einer Unternehmens- und Wirtschaftsentwicklung sind.

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