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Wer aus irgendeinem Grunde keinen deutschen Bankkredit erhalten kann oder will, könnte auch einen Kredit in der Schweiz beantragen. Dafür gibt es im wesentlichen zwei Möglichkeiten. So könnten sich die Interessenten entweder direkt an eine Schweizer Bank oder an einen deutschen Kreditvermittler wenden. Da das gesamte Angebot für Schweizer Kredite oft sehr unübersichtlich und für den Laien nur schwer zu durchschauen ist, empfiehlt sich vor der Entscheidung für einen bestimmten Kredit immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter. Nur so ist gewährleistet, dass der Kunde nicht unüberlegt oder vorzeitig handelt und keine überhöhten Zinsen zahlen muss.
Voraussetzungen
Um einen Kredit in der Schweiz beantragen zu können, muss der Interessent mindestens 18 Jahre alt sein und einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem sollte er Angesteller oder Beamter sein und über ein festes Einkommen verfügen, welches außerdem so hoch ist, dass es zumindest deutlich über der gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenze liegt. Selbständige, Freiberufler, Studenten, Arbeitslose und Azubis können keinen Kredit in der Schweiz beantragen. Sie haben kein regelmäßigen Einkommen und gelten deshalb für die Schweizer Banken als Risikofaktor.
Antragstellung, Bewilligung und Rückzahlung
Deutsche Staatsbürger, die einen Kredit in der Schweiz beantragen möchten, müssen dazu nicht dorthin reisen. Dies wäre auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die dazu führen würden, dass eine eventuelle Zinsersparnis gleich wieder zunichte gemacht wird. Aus diesem Grunde kann jeder Interessent seinen Kredit in der Schweiz online beantragen. Dazu muss er ein von der Bank oder vom Kreditvermittler vorbereitetes Formular mit seinen persönlichen Daten ausfüllen und anschließend abschicken. Ist dies geschehen, wird der Kreditantrag schnell geprüft und bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen auch vorläufig bewilligt. Eine endgültige Zusage können die Schweizer Kreditgeber aber erst dann geben, wenn ihnen alle Kreditunterlagen im Original vorliegen.
Dazu gehört in der Regel auch ein Gehalts- oder Verdienstnachweis vom Arbeitgeber, aus dem eindeutig hervorgehen sollte, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis unbefristet und ungekündigt ist. Ist alles in Ordnung, wird der Schweizer Kredit abschließend bewilligt und dann auch sehr schnell ausgezahlt. Dabei kann der Kunde meist frei wählen, ob er die gesamte Kreditsumme auf sein Girokonto überwiesen haben möchte oder ob er eine Barauszahlung per Postanweisung bevorzugt. Anschließend muss der Kredit in gleichmäßigen monatlichen Raten an den Schweizer Kreditgeber zurückgezahlt werden. Die Höhe dieser Raten wird beim Abschluss des Kreditvertrages genau festgelegt und ändert sich während der gesamten Laufzeit nicht mehr. Das Gleiche gilt auch für die Länge der Laufzeit.