Kredit von Kirche

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Seit vielen Jahren sind die christlichen Kirchen auch im Finanzierungs- und Kreditbereich tätig. Dazu zählt auch die Möglichkeit einen Kredit von Kirche zu beziehen. Das ermöglicht sowohl die evangelische, wie auch die römisch katholische Kirche. Ebenso sind bereits einige Freikirchen in diesem kreditgewährenden Bereich tätig geworden. Auffallend ist, dass der Kredit von Kirche in den meisten Fällen zinsgünstiger ist und manchmal sogar in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen frei von Zinsen angeboten wird.

Voraussetzungen für einen Kredit von Kirche

Selbstverständlich setzen die kreditgewährenden Kirchen bestimmte Voraussetzungen an, die derjenige zu erfüllen hat, der sich um einen diesen Kredit von Kirche bemüht und bewirbt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Kirchenmitgliedschaft. Damit möchte die jeweilige Kirche die Bedingung erfüllt wissen, dass der Kredit von Kirche Menschen erreicht und unterstützt, die nicht kirchenfern sind oder aber die eigene Kirchentendenz verfolgen und unterstützen. Gleichzeitig soll auch die Botschaft ankommen, dass die Kirche sich um ihre Mitglieder sorgt, sogar mit verschiedenen finanziellen Vorteilen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist zum Beispiel in der römisch katholische Kirche, dass zusätzlich bei Paaren, die Mitglied der römisch katholische Kirche sind, auch mindestens ein Kind vorhanden sein muss, welches römisch katholische getauft wurde. Gleichzeitig gibt es eine Berücksichtigung des Einkommens des kreditwilligen römisch katholischen Paares. Ein solcher Kredit wird nur gewährt, wenn das Einkommen dieses Paares inklusive zweier Kinder nicht höher als 2.500,- EUR ist. Wenn die römisch katholische Kirche ein solches kirchliches Darlehen gewährt, dann ist es zinslos und kann mit festen Raten monatlich getilgt werden.

Gründe für einen Kredit von Kirche

Es gibt selbstredend verschiedene Gründe für einen Kredit von Kirche. Das kann der Hausbau oder der dringende Autokauf sein, der Umzug oder eine andere wichtige Anschaffung und finanzintensive Besorgung. Auch bieten manche Kirchen anderen Kirchen einen entsprechenden Kredit an, praktisch den Kredit von Kirche zu Kirche. Dadurch können Kirchengemeinden, die in finanzielle Engpässe geraten sind oder wichtige, sonst unerschwingliche Neuanschaffungen tätigen und müssen dennoch nicht eventuell zum Tafelsilber greifen.

Rechenbeispiel eines solchen kirchlichen Kredites

Erfüllt eine römisch katholische Familie die wichtigsten Voraussetzungen, dann kann es, bei einer angenommenen Kinderzahl von zwei Kindern höchstens 5000,- EUR als festen Grundbetrag Kredit beantragen. Hinzu kann dieses Paar pro Kind weitere 3000,- EUR zusätzlich Kredit beantragen, also insgesamt 6000,- EUR bei zwei Kindern bzw. 11.000,- EUR in der Gesamtsumme. Dieses ist dann gebunden an den Kauf einer Wohnung bzw. Hauses oder aber an den Bau eines solchen. Das gekaufte oder gebaute Wohneigentum darf eine bestimmte Quadratmeter-Grenze nicht überschreiten, es darf höchstens 130 m² betragen. Die Tilgung selber ist vorgegeben und beträgt konkret insgesamt ganze 120 monatliche Raten: 119 monatliche Raten á 92,- EUR (macht in der Summe 10.948,- EUR) bzw. eine letzte Rate von 52,- EUR (ergibt dann zusammen 11.000,- EUR).

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