Welche Ratenkredit Anbieter gibt es?

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Einen Ratenkredit durch Anbieter ermöglicht zu bekommen, die im deutschen Bankenwesen bekannt für ihre Transparenz und ihre Seriosität sind, ist teilweise gar nicht so einfach. Dennoch findet man noch so einige Kreditinstitute vor, die gegenüber sonstigen Kreditgebern für eine vollständige Sorgenfreiheit in Bezug auf die Abwicklung eines solchen Darlehens gewähren. Voraussetzung für einen reibungslosen Prozess in dieser Hinsicht ist die Möglichkeit des Kreditnehmers, Sicherheiten, die jede Bank erwartet, auch stellen zu können.

Auf den Wert der Sicherheiten kommt es im Besonderen an

Einen Ratenkredit der Anbieter, die solche Fremdfinanzierungsmodelle in ihrem Portfolio aufweisen, in Anspruch nehmen zu können, ist allerdings nicht nur von der Möglichkeit der Sicherheitsstellung abhängig. Vor allem kommt es darauf an, welche Art von Sicherheit gestellt wird. Zum Einen kann ein Bürge oder der Lohnnachweis der letzten drei Monate Abhilfe leisten, um beim Kreditinstitut als Kreditgeber auf offene Ohren zu stoßen. Hypotheken oder kapitalbelastetere Vermögensanlagen sind allerdings vorteilhafter, möchte man einen Ratenkredit der Anbieter auch noch zu überaus guten Konditionen nutzen.

Auf die Zinsbelastung und Rückzahlungskonditionen achten

Bei den Konditionen, die ein Ratenkredit der Anbieter im deutschen Kreditwesen mit sich führt, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der zu zahlenden Zinsen, die Flexibilität bei der Tilgung und die mögliche Kreditsumme gelegt werden. Bezüglich der Zinsen gilt ein Satz zwischen drei und fünf Prozent als befriedigend. Je nach dem Wert der hinterlegten Sicherheiten muss man allerdings zum Teil auch mit sechs oder sieben Prozent rechnen.

Die Höhe der Kreditsumme wiederum ist ebenfalls abhängig von der Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers und vom Kreditgeber. Summen zwischen 1.0000 und 100.000 sind allerdings im Normbereich. Die Laufzeiten sind flexibel und liegen zumeist zwischen 12 und 84 Monaten. Bei den meisten Kreditgebern gilt eine vorzeitige Tilgung durch Umschuldung oder aus sonstigen Zwecken als akzeptiert. Das Gleiche betrifft eine Kreditaufstockung, sollte der Kreditgeber genug Vertrauen aufweisen.

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