Das Recht der europäischen Gemeinschaften (EG) ist eine autonome Rechtsordnung das
Europa-Recht
Was sind die EG, was ist Europa?
1) Mythologisch scheint der Namen Europa entweder aus dem semitischen Wort "Ereb" (Abend, dunkel) - hindeutend auf Abendland - oder aus dem griechischen Wort Euruopa (weithin blickend) abgeleitet. Die mythologische Gestalt Europa ist eine phönizische Königstochter, die vom griechischen Göttervater Zeus in Gestalt eines Stieres nach Kreta entführt wurde.
2) Geografisch dehnt sich Europa
vom Nordkap in Norwegen (71,2° N) bis nach Gávdos in Griechenland (34,9° N)
und von Havallátur auf Island (24,5° W) bis nach Japy in Russland (66,8° O) aus.
3) Politisch ist Europa der Gedanke an die Einigung der europäischen Staaten, der seinen Ursprung in einer Rede des britischen Premierminister Winston Churchill vom 19.09.1946 hat, in der er die Gründung der "Vereinigten Staaten von Europa" anregte.
Der erste Schritt dahin war die Bildung der Montanunion durch Belgien, Niederlande, Luxemburg (Benelux), BRD, Frankreich und Italien durch Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) am 16.04.1951. Am 25.03.1957 werden die Römischen Verträge unterschrieben, mit denen alle wirtschaftlichen Aktivitäten der 6 Mitgliedstaaten zusammen weiter entwickelt werden sollen (EWG).
Am 01.07.1967 erfolgt der Zusammenschluss von EGKS, EURATOM und EWG zur EG. Ein Jahr später (01.07.1968) folgt die Zollunion (Abschaffung aller Binnenzölle) und am 21.03.1972 der Europäische Währungsverbund (EWS).
01.01.1973: Dänemark, Großbritannien und Irland treten der Gemeinschaft bei (Europa der Neun).
Am 01.01.1979 tritt die Europäische Währungssystem in Kraft. Die ECU (European Currency Unit) wird im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Währungseinheit.
Am 07. und 10.06.1973 können die EG-Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erstmals direkt wählen.
01.01.1981: Griechenland tritt der EG bei (Europa der Zehn).
01.01.1986: Portugal und Spanien werden EG-Mitglieder (Europa der Zwölf). Die Mitgliedstaaten beschließen die erste umfassende Änderung der Gründungsverträge, die "Einheitliche Europäische Akte", die am 01.07.1987 in Kraft tritt: Angleichung der Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten.
01.01.1990 Erste Stufe der "Wirtschafts- und Währungsunion".
22.10.1991: Schaffung eines großen Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst außer den mittlerweile zwölf EG-Mitgliedsstaaten auch die sieben Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA).
Am 07.02.1992 wird der Maastrichter Vertrag unterzeichnet, mit dem Ziel künftig in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres zusammenzuarbeiten.
01.11.1993: Vertrag über die Europäische Union tritt in Kraft, die Europäische Gemeinschaft heißt jetzt "Europäische Union" (EU).
Europa der Fünfzehn: Am 01.01.1995 treten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei.
01.03.1995: Aufhebung der Grenzkontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens.
Am 01.01.1999 startet die Währungsunion mit zunächst 11 Teilnehmerländern: BRD, Frankreich, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Irland, Finnland und Italien. Griechenland kommt später hinzu.
01.01.2001: Der Euro ist einheitliche Währung in den 12 Staaten der europäischen Währungsunion.
Auf dem EU-Gipfel in Nizza vom 07. bis 10.12.2000 wird die so genannte Osterweiterung beschlossen: Zehn Staaten - Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern und die Slowakei - sind 2004 in die EU aufgenommen worden. Rumänien, Bulgarien sollen später folgen. Dieser Wahnsinn sieht dann auf der Landkarte so aus:
Die Zukunft?
Damit noch nicht genug: Am 13.12.1999 hat der Europäische Rat in Helsinki dem Kommissionsvorschlag zugestimmt, die Türkei offiziell als Bewerberland für den Beitritt zur EU zu akzeptieren.
Dazu Valéry Giscard d'Estaing, Präsident des EU-Konvents, der eine europäische Verfassung erarbeiten soll, in "Le Monde" vom 09.11.2002: "Die Türkei ist kein europäisches Land" ... ein solcher Schritt wäre "das Ende der Europäischen Union".
Er war nicht der erste. Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) erklärte in einem Interview in ntv vom 01.04.2001: "Die Türkei aber ist nun in noch viel stärkerer Weise kulturell ganz anders als die europäischen Völker. Ortega y Gasset hat schon 1930 geschrieben, dass die Völker Europas nicht wissen, dass die Völker Europas 80 Prozent all ihrer Werte und Verhaltensweisen gemeinsam haben. Und nur 20 Prozent unterscheiden sich von Nation zu Nation. Wenn wir uns das aber zwischen Finnland und Schweden auf der einen, und der Türkei auf der anderen Seite ansehen, dann gibt es da nur sehr wenig an Gemeinsamkeiten. Die Türken haben weder Renaissance noch Aufklärung erlebt. Und sie haben auch keine demokratische Kultur der Politik hinter sich. Die Türkei hat eine gemeinsame Grenze mit Georgien, Armenien, Syrien, mit dem Irak, dem Iran, und die Interessen der Türkei reichen bis nach Zentralasien.
Die Menschen, die dort leben, sprechen türkische Dialekte. Das reicht sogar bis in die östlichsten Zipfel der westlichsten chinesischen Provinz, bis nach Sinkiang. Es spricht alles dagegen, die Türkei in einen Verband mit einzubeziehen, der sich, wenn ich den heutigen Staatsmännern zuhöre, anheischig macht, eine gemeinsame Außenpolitik zu machen. Bis zum Ussuri und Amur und zum Stillen Ozean, bis zum Euphrat und Tigris? Das ist Unfug."


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