Kredit in der Ehe

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Geht es um einen Kredit in der Ehe, dann müssen beide Partner die Vertragsunterlagen genau überprüfen. Die Banken sehen es gerne, wenn beide Partner einen Vertrag unterschreiben, doch es ist oftmals nicht angebracht. Es gibt viele Partner die nicht genau wissen, was für eine Bedeutung ein Kredit in der Ehe hat und mit was für Verpflichtungen zu rechnen ist. Das wohl wichtigste Beispiel ist eine Scheidung, wobei der Kredit dann oftmals noch weiter läuft. Sollte ein Ehemann während der Ehe selbstständig einen Kredit aufnehmen, dann bedeutet dies noch lange nicht, dass die Ehefrau ebenfalls für diesen Kredit haftet.

Dies gilt natürlich ebenfalls, wenn die Ehefrau alleine einen Kredit aufgenommen hat, dann haftet nicht der Ehemann für diesen Kredit. Sollte ein Ehepartner alleine Vertragspartner für einen Kredit sein, dann muss auch dieser selbstständig für die monatlichen Kreditraten aufkommen. Viele Partner haben beispielsweise ein besonderes und außergewöhnliches Hobby, welches Sie ausschließlich alleine betreiben und dafür auch alleine aufkommen wollen. Wird ein Gegenstand von einem Ehepartner alleine aufgenommen, dann gehört der Gegenstand auch diesem Partner alleine.

Der Kredit in der Ehe – Die Banken wünschen zwei Kreditnehmer

Bei jeder Vergabe von einem Kredit sind die Banken vorsichtig und benötigen ausreichend Sicherheiten. Es kommt bei Ehepaaren also sehr häufig vor, dass beide Ehepartner in den Vertrag aufgenommen werden sollen, auch wenn nur ein Partner den Vertrag gerne alleine hätte. Dabei handelt es sich nicht um einen Kredit für den Kauf von Konsumgütern oder einem KFZ, denn oftmals geht es auch darum, dass ein Kredit für eine Existenzgründung benötigt wird. Es kommt bei den Banken sogar nicht selten vor, dass eine Hausfrau dann den Kreditvertrag mit unterschreibt, obwohl diese vielleicht nur wenig oder überhaupt kein eigenes Einkommen hat.

Sollte die Hausfrau den Kreditvertrag unterschreiben, so kann diese dann fatale Folgen mit sich bringen. Sollte so ein Fall gegeben sein, dann kommt es öfters zu Streitigkeiten. Sollte der Ehepartner in die Pflicht genommen werden, obwohl er kein oder nur ein geringes Einkommen hat, so ist die Bürgschaft unwirksam und es wird von Sittenwidrigkeit gesprochen. Die Probleme sind allerdings nur wirklich interessant, wenn eine Ehe geschieden wird und eine Ratenzahlung nicht funktioniert.

Gemeinsame Anschaffungen in der Ehe

Sollten beide Ehepartner über ein Einkommen verfügen und berufstätig sein, dann können diese einen Kredit auch gemeinsam aufnehmen. Dabei geht es dann meist um gemeinsame Sachen wie ein Haus oder eine Wohnung. Aber auch gemeinsame Konsumgüter wie eine Einbauküche, Fernseher oder Möbel können die Ehepartner mit dem Kredit in der Ehe finanzieren. An dieser Stelle ist ein Kredit in der Ehe zweckmäßig.

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