Kredit mit Arbeitsvertrag

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Jeder Mensch, der einen Kredit aufnehmen möchte, der bekommt die Frage mit einhundert-prozentiger Sicherheit direkt oder in leichter Variation gestellt: Handelt es sich um einen Kredit mit Arbeitsvertrag? Dieser ist nämlich von ausgesprochener Wichtigkeit für jede Darlehensvergabe und wird manchmal sogar als Türöffner zu den Darlehen bezeichnet.

Warum ist ein Kredit mit Arbeitsvertrag von so enormer Wichtigkeit?

Wer einmal in seinem Leben ein Darlehen haben wollte, der lernt zwei Begriffe fast sofort: Schufa und Bonität. Die Schufa soll in diesem Moment keine so große Rolle spielen. Bei ihr handelt es sich um die Organisation, die Altverschuldung und Zahlungsmoral der Vergangenheit speichert. Im Gegenzug dazu ist die Bonität umso wichtiger. Die Bonität bezeichnet die Kreditrückzahlungsfähigkeit und gibt damit die Antwort auf die elementare Frage, ob ein Mensch überhaupt das Darlehen zurückzahlen kann, dass er beantragt hat. Die Bonität sollte also sicher und möglichst hoch sein. Beides lässt sich am leichtesten über den Arbeitsvertrag nachweisen, welcher der Bank anzeigt, dass ein festes Einkommen besteht und wie lange dieses läuft.

Der Kredit mit Arbeitsvertrag: Das Szenario Befristung

Ein Problem besteht natürlich für die Menschen, die einen Kredit mit Arbeitsvertrag wollen, wobei ihr Arbeitsvertrag jedoch befristet ist. Hier zählt: Was endet eher? Der Vertrag oder die Darlehenstilgung? Wie hoch ist das monatliche Einkommen? Und welche Form der Beschäftigung in welcher Branche besteht? Wenn man in einer Branche beschäftigt ist, in der händeringend Mitarbeiter gesucht werden, dann sind die Chancen sehr gut, dass die Bank davon ausgeht, dass man schnell wieder einen neuen Job finden würde und deshalb über die Befristung hinwegsieht. Ansonsten hat er noch die Option, einen Bürgen zu präsentieren.

Der Kredit mit Arbeitsvertrag: Die Umkehrung

Wenn der Arbeitsvertrag so wichtig ist, dann ist die Frage umso spannender, was denn Menschen machen sollen, die keinen Arbeitsvertrag haben. Für sie gilt, dass es darauf ankommt, was sie tun. Selbständige können zum Beispiel ihre betriebswirtschaftliche Auswertung und ihre letzten Einkommenssteuerbescheide einreichen. Arbeitslose können neben der Bank auch den Staat in gewissen Situationen um ein Darlehen bitten. Und immer gilt: Wenn man einen Bürgen präsentieren kann, dann beseitigt dies Unsicherheit bei der Bank und vereinfacht die Darlehensvergabe.

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