Ratenkredit für Rentner – gibt es das?

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Obwohl Rentner über ein sehr sicheres Einkommen verfügen, gelten sie bei den meisten deutschen Banken und Sparkassen als weniger kreditwürdig als jüngere Personen, die sich noch im Arbeitsprozess befinden. Dies dürfte vor allem daran liegen, dass den Banken das Risiko der Kreditvergabe aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Rentner als zu groß erscheint. Diese Vorgehensweise wird vielfach kritisiert, da darin eine Form der Altersdiskriminierung gesehen wird. Wenn überhaupt, ist ein Ratenkredit für Rentner oft nur dann möglich, wenn vom Antragsteller zusätzliche Sicherheiten gestellt werden können.

Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzungen, die für alle anderen Kredite gelten, sind auch für den Ratenkredit für Rentner maßgebend. Dabei handelt es sich in erster Linie um ein sicheres Einkommen und eine gute Bonität in Form einer tadellosen Schufaauskunft. Letztere ist bei den meisten Rentnern vorhanden. Probleme gibt es hingegen mit dem regelmäßigen Einkommen. Die Banken verlangen hier, dass es sich bei diesem Einkommen zwingend um Arbeitseinkommen handeln muss, welches außerdem aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer stammt.

Staatliche Geldzahlungen wie zum Beispiel Rente oder Arbeitslosengeld werden hingegen nicht als sicheres Einkommen im Sinne der aktuellen Kreditrichtlinien betrachtet. Bei Rentnern stellt sich darüber hinaus auch noch das Problem des fortgeschrittenen Alters, verbunden mit dem Risiko einer ernsthaften Erkrankung oder gar des vorzeitigen Todes. Die Banken möchten hier in jedem Falle sicher sein, dass sie ihr verliehenes Geld auch zurückerhalten. Deshalb werden sie einen Ratenkredit für Rentner nur dann bewilligen, wenn sich entweder ein Bürge oder ein Mitantragsteller finden lässt.

Diese Aufgabe könnten zum Beispiel die Kinder des Rentners übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kinder für diese Aufgabe geeignet sind. Dies wird besonders dann der Fall sein, wenn sie ein so hohes Einkommen erzielen, dass sie davon nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt, sondern auch die monatlichen Kreditraten für den Ratenkredit für Rentner bezahlen könnten. Sind die Kinder jedoch arbeitslos oder haben negative Schufaeinträge, kommen sie weder als Bürge, noch als Mitantragsteller infrage.

Bewilligung und Auszahlung

Sofern die Bank zu dem Schluss kommt, dass die Sicherheiten für den Ratenkredit für Rentner ausreichen, wird sie ihn in der Regel auch bewilligen. Manchmal gibt es jedoch auch eine definitive Altersobergrenze für Kredite, sodass viele Rentner, die das 70. oder das 75. Lebensjahr vollendet haben, auch bei guter Bonität keinen Ratenkredit für Rentner mehr erhalten können. Ein bewilligter Kredit wird in der Regel sehr schnell ausgezahlt und ist dann in gleichmäßigen monatlichen Raten an die Bank zurückzuzahlen.

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